Die
AMI berechnet für nahezu alle deutschen Molkereiunternehmen einen Vergleichspreis. Unsere Datenbasis sind Milchgeldabrechnungen und Zusatzinformationen von unseren Meldern und Molkereien. Um zu objektiv vergleichbaren Preisen zu kommen, hat die
AMI aufbauend auf das, mit wissenschaftlicher Unterstützung der TU München entwickelte, Konzept alle wichtigen Preisfaktoren berücksichtigt.
Die Höhe der Auszahlungsleistung ist nur ein Kriterium, wenn es um die Gesamtbeurteilung der Molkerei geht. Eine wichtige Rolle spielen u.a. Investitionspolitik, Produktsortiment, Marktstellung, Beratungsleistung und weitere Dienstleistungen der Molkerei, die sich nicht direkt in Euro und Cent ausweisen lassen. Diese nicht messbaren Leistungen können somit auch nicht in den Vergleichspreis eingerechnet werden.
Daher ist der Milchpreisvergleich kein Leistungsvergleich von Unternehmen, denn mit der Auszahlungsleistung wird nur ein Aspekt von vielen betrachtet. Daneben muss die langfristige Entwicklung der Auszahlungsleistung in die Beurteilung der Molkerei einfließen.
Nachfolgend ist erläutert, welche Faktoren im Vergleichspreis berücksichtigt werden.
Ausgangspunkt und das Zuschlagswesen:
1. Basispreis: Preis für eine Milch mit 3,7 % Fett und 3,4 % Eiweiß der Güteklasse 1 ohne Zu- und Abschläge. Für Bayern wird der häufig verwendete Basispreis mit einem Fettgehalt von 4,2 % über die molkereispezifischen Korrekturfaktoren zurückgerechnet.
2. Fettkorrektur: Mit den molkereieigenen Korrekturwerten wird der Preis für eine Milch mit 4,2 % Fett und 3,4 % Eiweiß errechnet.
3. S-Milch: Es wird nur der S-Milchzuschlag berücksichtigt, der im Durchschnitt für die gesamte Milchmenge der Molkerei gezahlt wurde. Bei einem S-Milchzuschlag von 1 Ct/kg und einem S Milchanteil von 85 % werden beispielsweise 0,85 Ct/kg gutgeschrieben.
4. Liefermengenzuschläge: Werden Staffelzuschläge gezahlt, sind drei Preise ausgewiesen. Ansonsten gilt der Preis für alle Anlieferungsmengen. In den Bundesländern der Region Nord (Schleswig-Holstein und Niedersachsen) erfolgt die Berechnung für eine jähr¬liche Anlieferungsmenge von 150 t, 500 t und 2.000 t; in den neuen Bundesländern für 500 t und 2 000 t und 4.000 t. In den Bundesländern der Regionen West und Süd wird jeweils die Vergleichspreisberechnung für die Liefermengen von 150 t, 500 t und 1.000 t vorgenommen
Wichtig: Wegen der Staffelung erhalten größere Betriebe höhere und kleinere Betriebe niedrigere Vergleichspreise als die dargestellten. Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung, die einzelbetrieblich natürlich anders ausfällt. Die Ausweisung der unterschiedlichen Liefermengen erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in den einzelnen Regionen
5. Sonstige Zuschläge: Zuschläge für zweitägige Abholung, Treuebonus, Fetthärte, Buttersäure etc. werden gewichtet hinzugerechnet, d.h. nur für die Milchmenge, für die sie gezahlt wurden.
6. Nachzahlung: Alle nachträglich oder rückwirkend für das jeweilige Berichtsjahr gezahlten Zuschläge werden berücksichtigt. Zahlungszeitraum und Auszahlungsmonat können einige Monate auseinander liegen. Molkereien, die eine Nachzahlung angekündigt, aber noch nicht oder nur in Teilen ausbezahlt haben, sind mit einem Stern gekennzeichnet.
Abschlagselemente bei der Preisberechnung:
1.
Gebühren und Abgaben: Abzüge wie Erfassungskosten, Rücklieferungen oder die regionale Absatzförderung etc. werden, sofern sie dem
Landwirt in Rechnung gestellt werden, vom Preis abgezogen.
2. Grund-/Qualitätskosten/Stoppgeld: Dies sind fixe monatliche Beträge. Sie werden in Cent je kg der drei berechneten jährlichen Liefermengen umgerechnet, da die Belastung je Kilogramm Milch umso höher ist, je geringer die Milchmenge ist.
3. Kalkulatorische Kosten: Ein später Eingang des monatlichen Milchgeldes, das Warten auf die Nachzahlung und die genossenschaftlichen Einlagen binden Kapital und führen zu kalkulatorischen Zinsverlusten. Deshalb werden monatliche Milchgeldzahlungen nach dem 15. des Folgemonats, Nach¬zahlungen und die tatsächlich eingezahlten Genossenschaftsanteile mit Zinsabschlägen (kurz-, mittel- oder langfristig) belegt. Frühere Überweisung des Milchgeldes oder Abschlagszahlungen werden mit Zinszuschlägen gutgeschrieben. Kalkulatorische Kosten entstehen auch bei der zweitägigen Milchabholung, da dem Erzeuger Mehrkosten entstehen. Diese wurden mit 0,1 Ct/kg angesetzt und gehen entsprechend dem Anteil von zweitägig erfasster Milch eines Unternehmens in den Vergleichspreis ein.
Mehrjahresvergleich:
Bei Fusionen wird die Zeitreihe des namensgebenden Unternehmens weitergeführt.
Der jahresdurchschnittliche Vergleichspreis
Aus der Summe aller Preisbestandteile wird ein Vergleichspreis berechnet, der mit der monatlichen Anlieferungsmenge der Molkerei gewichtet wird. Dieser Preis ist in der Tabelle abgebildet.
Die dargestellten Preise wurden von der AMI mit äußerster Sorgfalt ermittelt. Die Vergleichspreise haben allen Molkereien und Meldern zur Prüfung vorgelegen. Soweit Änderungen bis Redaktionsschluss bekannt waren, wurden diese berücksichtigt. Abweichungen gegenüber anderen Veröffentlichungen sind aufgrund methodischer Unterschiede nicht auszuschließen.