Bayerns Milchbranche fordert, dass auch nach 2013 für Krisenzeiten das Sicherheitsnetz für den Milchmarkt erhalten bleibt. Allerdings seien Korrekturen erforderlich.
Die Forderungen gehen auf den von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner initiierten „Runden Tisch zur Zukunft der Milchproduktion“ zurück. In einer gemeinsamen Erklärung formulierten die Vertreter aus acht verschiedenen Verbänden und Organisationen der bayerischen Milchwirtschaft Eckpunkte zur Ausgestaltung eines Sicherheitsnetzes. Gefordert wird etwa, die Intervention sowie die private Lagerhaltung bei Butter und Magermilchpulver als Krisenmaßnahmen beizubehalten und die zeitliche Befristung aufzuheben.
Darüber hinaus sollen weitere Stützungsmaßnahmen formuliert und spezifiziert werden – über Art und Inhalt solcher Maßnahmen will man in den kommenden Sitzungen intensiv diskutieren.
Unterzeichnet haben die Gemeinsame Erklärung der Bayerische Bauernverband, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, der Verband der Milcherzeuger Bayern, die Vereinigung der Milcherzeugergemeinschaften, die Bayern MeG, die
MEG Milch Board, der Genossenschaftsverband Bayern und der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft.
Der Runde Tisch „Zukunft der Milchproduktion in Bayern“ fordert konkret folgende Maßnahmen und Anpassungen:
1. Marktkonforme Stützungsmaßnahmen, wie sie Artikel 156 des Legislativvorschlags für die Gemeinsame Marktordnung (GMO) vom 12.10.2011 eröffnet, sollten im Vorfeld oder begleitend ergriffen werden.
2. Die Intervention von Butter und Magermilchpulver ist als Krisenmaßnahme beizu-behalten. Die zeitliche Begrenzung der Intervention ist aufzuheben. Das Einsetzen der Intervention ist an den Marktgegebenheiten zu orientieren. Das Zahlungsziel ist zu verkürzen.
3. Die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver ist als Krisenmaßnahme beizubehalten. Die zeitliche Begrenzung ist aufzuheben.
4. Auf Exporterstattungen sollte gemäß der eingegangenen internationalen Verpflich-tungen und Zusagen zukünftig verzichtet werden, aber nur unter der Maßgabe, dass im Zuge der laufenden WTO-Verhandlungen ein allgemeiner Verzicht auf Exporterstattungen und vergleichbare Instrumente erreicht wird. Es ist darauf zu achten, dass die Märkte in den am geringsten entwickelten Ländern (sog. LDC) nicht gestört werden.
5. Voraussetzungen für einen funktionsfähigen internationalen Markt für Milch und Milchprodukte durch einheitliche Regelungen sind zu schaffen. So sind gleiche Standards bei der Festlegung und Anerkennung von Qualitätsnormen sowie vergleichbarer Anforderungen und Kontrollen bei der Umsetzung veterinärrechtlicher Vorschriften im Rahmen internationaler Vereinbarungen einzuführen.