Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) hatte bei ihrer Jahrestagung, die am vergangenen Freitag in Altwarmbüchen bei Hannover stattfand, eine heikle Fragestellung auf die Tagesordnung gesetzt: „Zu viel Wild im Wald?“ lautete der Titel, mit dem die Veranstalter offensichtlich Spürsinn für ein Topthema bewiesen hatten, denn mit 180 Besuchern löste es eine „rekordverdächtige“ Beteiligung aus.
Menschen, die mit Forst und Jagd zu tun haben, kennen das Dilemma: Wenn die Wald-Wild-Problematik zur Sprache kommt, schlagen zwei Herzen in ihrer Brust. Die Größe der Wildbestände bietet Zündstoff für viele Diskussionen, die zwischen Waldbesitzern, Förstern und Jägern geführt werden. Und lediglich das geschickt platzierte Fragezeichen hinter dem Veranstaltungstitel verhinderte, dass sich die Gemüter nicht schon im Vorfeld der SDW-Veranstaltung allzu sehr erhitzten. Ziel war es vielmehr, so der SDW-Landesvorsitzende Frank Oesterhelweg in seiner Begrüßungsrede, konstruktive Impulse für eine sachliche Diskussion zu geben.
Dialogbereitschaft auf beiden Seiten
Überraschend dialogbereit dann das Auftreten der Vertreter beider Lager: Grund dafür dürften wohl auch die engen Verflechtungen der verschiedenen Interessenvertreter sein. Viele der 60.000 Privatwaldbesitzer in Niedersachsen seien in die Arbeit der Jagdgenossenschaften eingebunden, berichtete Norbert Leben, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen. „Wildschäden sind im Privatwald lange nicht wahrgenommen worden. Der Fokus lag hier immer auf der Landwirtschaft“. Befriedigt stellte er aber fest: „Das ändert sich gerade.“
Viele niedersächsische Waldbesitzer haben ihre Bestände nach PEFC zertifizieren lassen und sind damit auch Verpflichtungen eingegangen: Als Grundvoraussetzung für eine naturnahe Waldbewirtschaftung müssen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf angepasste Wildbestände hinwirken, sonst droht die Aberkennung. In den PEFC-Standards heißt es dazu: Wildbestände gelten dann als angepasst, wenn die Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen möglich ist und erhebliche, frische Schälschäden an den Hauptbaumarten nicht großflächig auftreten. Alle sinnvollen, rechtlichen Möglichkeiten (z.B. Geltendmachung von Wildschäden) sind auszuschöpfen.
„Mit Blick auf Zertifizierung dürfen wir uns keine Fehler erlauben“, mahnte auch Norbert Leben und war dann wieder ganz Diplomat: „Wenn wir uns kümmern müssen, dann im Schulterschluss von Waldbesitzern und Jägern.“
Für eine Einigung der widerstreitenden Interessen gebe es ein breites gemeinsames Fundament, so die Ansicht des Präsidenten der Niedersächsischen Landesforsten, Dr. Klaus Merker. Die Forderung nach angepassten Wildbeständen ist für die Landesforsten zusätzlich in den Grundsätzen des LÖWE-Konzeptes (Langfristige Ökologische Waldentwicklung) verankert. So rücke ein konkretes Ziel anstelle von Schlagworten wie „Wald vor Wild“, die vor allem im süddeutschen Raum gebraucht werden, sagte der Präsident in seinem Grußwort und machte bezüglich des Veranstaltungstitels auf die regionalen Unterschiede aufmerksam: „Es gibt Regionen in Niedersachsen, wo ein Ausrufungszeichen notwendig wäre. Andere Regionen dagegen kennen die Wildproblematik gar nicht“. Und dann bezog auch der Leiter der Landesforsten eindeutig Position: „Auf dem Acker gäbe es eine solche Diskussion nicht. Die Interessen der Waldbesitzer werden häufig nicht so ernst genommen“, bedauerte Dr. Merker.
Eindeutige Aussagen erhofften sich die Zuhörer von dem Vertreter des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein (ML), doch der verkniff es sich, in seinem Grußwort, eine „Hausmeinung“ zu verkünden, sondern war gekommen, um sich erst einmal eine Meinung zu bilden.
Auf 20.000 ha 180.000 € Schaden
Dass Waldbau nach den Grundsätzen des LÖWE-Programms nicht mehr durchführbar ist, wenn die Wilddichte das Normalmaß überschreitet, erlebt Konrad Ebeling vom Niedersächsischen Forstamt Unterlüß. In seinem knapp 20.000 ha großen Forstamt, dass zur Hälfte einer im 19. Jahrhundert durchführten Heideaufforstung entstammt, sind auf 800 ha frische Schälschäden zu verzeichnen. Der Verbissdruck ist so hoch, dass Naturverjüngungen und Pionierbaumarten in den nadelholzdominierten Beständen nahezu vollständig fehlen. Durch notwendige Wildschutzmaßnahmen, Holzentwertung und Zuwachsverluste entstehen jährlich hohe wirtschaftlicher Schäden, die Ebeling auf ca. 180.000 € bezifferte.
Die Flächen des Forstamtes Unterlüß liegen in einem der größten Rotwildverbreitungsgebiete Deutschlands. Die Abschusszahlen haben sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht und liegen aktuell bei 481 Stück Rotwild. Zudem wird eine Konzentration von Großrudeln beobachtet. Trotz der Jagderfolge wachsen die Bestände nach dem Eindruck Ebelings weiter an. Ursache dafür sei ein hoher Zuzug aus solchen benachbarten Forstbetrieben, in denen die Erwirtschaftung von Jagdpachten im Vordergrund stehe. Eine Situation, in der Ebeling nur drastische Maßnahmen bleiben. „Wenn sich daran nichts ändert, wird es einen Verbleib des Forsamtes in den Wildhegegemeinschaften nicht geben“, droht er. Um die Rotwildbestände auf ein „Normalmaß“ zu reduzieren, hatte der Forstamtsleiter eine Reihe von Vorschlägen im Gepäck, die im Bundes und Landesjagdgesetz bereits geregelt sind und keiner zusätzlichen Vorschriften bedürfen. Wichtig sei es, die Abschusspläne deutlich zu erhöhen, bis eine Entlastung für die Forstwirtschaft spürbar werde. Zudem bedürfe es einer Freigabe von Kahlwild und Iller-Hirschen bis zur Erfüllung des Abschussplanes. Darüber hinaus forderte Ebeling ein Aussetzen der Abschussrichtlinien und das Jagen nach Altersklassen. Gemeinsam sollten großräumige Jagden durchgeführt werden.
Dazu seien die Landkreise als Jagdbehörden und die Hegegemeinschaften gemäß ihrer Satzung gefordert. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben könnten die Schonzeiten vorübergehend aufgehoben und dadurch die Jagdzeiten für Rotwild auf August und Februar ausgedehnt werden. Das Nachtjagdverbot für bestimmte Reviere wäre aufzuheben und körperliche Nachweise anzuordnen. Zudem sollte das gesetzliche Fütterungsverbot, mit Ausnahme von Notzeiten, vehement durchgesetzt werden.
Anordnung der Jagdbehörden
Laut Bundesjagdgesetz könne der Landkreis - wenn notwendig - außerdem die Verringerung des Wildbestandes innerhalb einer bestimmten Frist und in einem bestimmten Umfang anordnen und zwar unabhängig von den Schonzeiten.
Bei der Gestaltung der Abschussplanung könnten laut Ebeling eine Reihe von Parametern herangezogen werden. Maßgeblich seien Hinweise auf überhöhte Wilddichten, zu denen die Verbissbelastung der Verjüngungen zählen. Die in einem Waldgebiet vorkommenden Hauptbaumarten müssen sich danach im Normalfall ohne Schutzmaßnahmen verjüngen lassen. Ferner gehören Schälschäden und das Fehlen von Pionierbaumarten, wie Ebereschen, Weiden und Birken dazu.
Das Bundesjagdgesetz und das niedersächsische Jagdgesetz böten viele Ansätze zur Lösung der Wald-Wild-Problematik, fasste Ebeling zusammen. Entscheidend sei aber der Wille aller Beteiligten. Und an die Politik stellte er die Forderung, Bestandesobergrenzen für verschiedene Lebensräume zu bestimmen.
Doch wie groß ist die tragbare Wilddichte auf den unterschiedlichen Standorten? Objektive Zahlen dazu sind schon allein aufgrund der Fülle von Faktoren schwer zu ermitteln. Dr. Martin Jenssen vom Waldkunde Institut Eberswalde stellte ein dort entwickeltes Verfahren vor, mit dem sich die Informationen über den Wildlebensraum quantifizieren lassen. Es soll die Beziehungen zwischen Wild und Umwelt ermitteln und mit den Zahlen zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Zu den Schlüsselfaktoren, mit deren Hilfe sich letztlich eine biologisch tragfähige Wilddichte ermittelt werden soll, zählen der nutzbare Vorrat an Winteräsung, der vorhandene Deckungsschutz, Störungen des Wildlebensraums durch menschliche Aktivitäten und die Zerschneidung des Wildlebensraumes etwa durch Autobahnen oder Schienenwege.
Rechtliche Mittel reichen aus
Helmut Damman-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen beleuchtete das Problem aus der Sicht der Jäger, die sich im Spannungsfeld zwischen Hege und angepassten Wildbeständen bewegen. Nach seiner Einschätzung wird die überwiegende Mehrheit der so genannten Jagdausübungsberechtigten ihren Aufgaben gerecht. Sie erfüllen ihre Verpflichtung zur Hege, die eine Erhaltung artenreicher und gesunder Wildbestände, die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Forst- und Landwirtschaft, vor allem von Wildschäden, einschließt.
Vereinzelt auftretende Fehlentwicklungen seien tendenziell in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken seltener anzutreffen. „In Eigenjagdbezirken können eigene Ziele verfolgt werden“, formulierte er vorsichtig. Hier liege der betriebliche Schwerpunkt häufiger auf einer Maximierung der Jagdpachten. Für die Entstehung von Wildschäden machte Damman-Tampke jedoch noch eine Reihe weiterer Ursachen aus: So wirke z.B. eine Beunruhigung des Wildes, wie beispielsweise durch das Geocaching, eine moderne Form der Schnitzeljagd. Einfluss nehmen ihm zufolge auch die Veränderungen des Lebensraumes für Wildtiere und die teils durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung geschaffenen, optimalen Lebensbedingungen, die die Jagd erschweren.
Um den Fehlentwicklungen zu begegnen, reichen nach Ansicht Damman-Tampkes die bestehenden rechtlichen Mittel, wie die Anordnung von Zwangsjagden, Erfüllung von Abschussplänen, körperliche Nachweispflicht und die konsequente Ahndung von Verstößen gegen das Fütterungsverbot - möglicherweise sogar unter Einbeziehung der Cross-Compliance-Verpflichungen - aus.
Am Ende der Veranstaltung hatten die Zuhörer die Zusicherung des Jagdverbandschefs: Dort wo es Fehlentwicklungen gebe, werde die Landesjägerschaft auf ihre Mitglieder einwirken. Und dem SDW-Vorsitzenden Oesterhelweg blieb die angenehme Aufgabe, für die Bewältigung der Wald-Wild-Probleme eine große gemeinsame Basis feststellen zu können.