Mittwoch, 23.05.2012
Rechnungshof will 13a-Gewinnermittlung abschaffen
Der Bundesrechnungshof hält die pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für kleine bäuerliche Betriebe für nicht mehr zeitgemäß.
Diese Pauschalbesteuerung ist aus Gründen der Steuervereinfachung für landwirtschaftliche Betriebe bis 20 Hektar geschaffen worden. Der Rechnungshof begründet seine Kritik mit Besteuerungslücken. Dem widerspricht der Deutsche Bauernverband (DBV). Der Bericht des Rechnungshofes sei inhaltlich und auch angesichts der Bestrebungen der Bundesregierung, das Steuerrecht zu vereinfachen, nicht ganz nachvollziehbar.
Der
DBV gab zu bedenken, dass bei einer pauschalen Gewinnermittlung nicht der exakte Gewinn ermittelt wird, sondern sich im Einzelfall über- oder unterdurchschnittliche Ergebnisse ergeben. Entscheidend sei, dass die Gewinnerfassung im Durchschnitt der Betriebe bis 20 Hektar über die Jahre zutrifft.
Die Gewinnsituation in der Landwirtschaft unterliege starken Schwankungen, was der Rechnungshof außer Acht gelassen habe, kritisiert der Berufstand. Die Vergleichsrechnungen des Rechnungshofes zur Begründung seiner Kritik bezögen sich immer nur auf einzelne Wirtschaftsjahre. So werde das Wirtschaftsjahr 2007/2008, das von der Gewinnsituation das Beste der vergangenen 10 Jahre war, als Beleg herangezogen, dass angeblich eine zu geringe Gewinnerfassung bestehe. Richtig wäre nach Ansicht des
DBV hingegen, die bei pauschaler Gewinnermittlung über die Jahre weitgehend gleichbleibenden Werte nicht mit einem Spitzenjahr, sondern mit dem langjährigen Durchschnitt zu vergleichen. Dies würde zeigen, dass die Gewinnerfassungsquote nicht so gering sei, wie vom Rechnungshof kritisiert.
Falsche Beispiele gewählt
Auch seien die im Bericht gewählten Beispiele nicht repräsentativ,
kritisierte der DBV. Die als Beleg für die angeblich zu geringe
Gewinnerfassungsquote aufgeführten Milchvieh- und Veredlungsbetriebe
würden nur selten nach pauschalen Werten besteuert. Dies liege daran,
dass 4 von 5 Bauern mit pauschaler Gewinnermittlung
Nebenerwerbslandwirte seien, die kaum die arbeitsintensiven
Betriebszweige Milchviehhaltung oder Schweinehaltung betreiben würden.
Wenn der Rechnungshof trotz seiner Kritik eine einfache, pauschalierende
Ermittlung für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe für
möglich hält, erkenne der
DBV dies durchaus an. Denn dies sei
unerlässlich, um vor allem Nebenerwerbsbetriebe nicht mit zu großer
Steuerbürokratie zu belasten.
Die vom Rechnungshof vorgeschlagene Alternative zur pauschalen
Gewinnermittlung, die modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung, sei
jedoch angesichts der schlechten Erfahrungen mit der damit verbundenen
Formularbürokratie der falsche Weg.
dlz agrarmagazin, jo
Um ein Kommentar zu schreiben müssen Sie sich einloggen.