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[ » dlz » dlz-Aktuell » Pauschalierung ]
Mittwoch, 23.05.2012
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dlz-Aktuell | 20.01.2012 Redaktion DLZ

Rechnungshof will 13a-Gewinnermittlung abschaffen

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Der Bundesrechnungshof hält die pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für kleine bäuerliche Betriebe für nicht mehr zeitgemäß.
 
Diese Pauschalbesteuerung ist aus Gründen der Steuervereinfachung für landwirtschaftliche Betriebe bis 20 Hektar geschaffen worden. Der Rechnungshof begründet seine Kritik mit Besteuerungslücken. Dem widerspricht der Deutsche Bauernverband (DBV). Der Bericht des Rechnungshofes sei inhaltlich und auch angesichts der Bestrebungen der Bundesregierung, das Steuerrecht zu vereinfachen, nicht ganz nachvollziehbar. Der DBV gab zu bedenken, dass bei einer pauschalen Gewinnermittlung nicht der exakte Gewinn ermittelt wird, sondern sich im Einzelfall über- oder unterdurchschnittliche Ergebnisse ergeben. Entscheidend sei, dass die Gewinnerfassung im Durchschnitt der Betriebe bis 20 Hektar über die Jahre zutrifft.
 
Die Gewinnsituation in der Landwirtschaft unterliege starken Schwankungen, was der Rechnungshof außer Acht gelassen habe, kritisiert der Berufstand. Die Vergleichsrechnungen des Rechnungshofes zur Begründung seiner Kritik bezögen sich immer nur auf einzelne Wirtschaftsjahre. So werde das Wirtschaftsjahr 2007/2008, das von der Gewinnsituation das Beste der vergangenen 10 Jahre war, als Beleg herangezogen, dass angeblich eine zu geringe Gewinnerfassung bestehe. Richtig wäre nach Ansicht des DBV hingegen, die bei pauschaler Gewinnermittlung über die Jahre weitgehend gleichbleibenden Werte nicht mit einem Spitzenjahr, sondern mit dem langjährigen Durchschnitt zu vergleichen. Dies würde zeigen, dass die Gewinnerfassungsquote nicht so gering sei, wie vom Rechnungshof kritisiert.
 

Falsche Beispiele gewählt

Auch seien die im Bericht gewählten Beispiele nicht repräsentativ, kritisierte der DBV. Die als Beleg für die angeblich zu geringe Gewinnerfassungsquote aufgeführten Milchvieh- und Veredlungsbetriebe würden nur selten nach pauschalen Werten besteuert. Dies liege daran, dass 4 von 5 Bauern mit pauschaler Gewinnermittlung Nebenerwerbslandwirte seien, die kaum die arbeitsintensiven Betriebszweige Milchviehhaltung oder Schweinehaltung betreiben würden. Wenn der Rechnungshof trotz seiner Kritik eine einfache, pauschalierende Ermittlung für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe für möglich hält, erkenne der DBV dies durchaus an. Denn dies sei unerlässlich, um vor allem Nebenerwerbsbetriebe nicht mit zu großer Steuerbürokratie zu belasten.
 
Die vom Rechnungshof vorgeschlagene Alternative zur pauschalen Gewinnermittlung, die modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung, sei jedoch angesichts der schlechten Erfahrungen mit der damit verbundenen Formularbürokratie der falsche Weg. 
dlz agrarmagazin, jo
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