Dienstag, 22.05.2012
Höhere Beiträge für Berufsgenossenschaft drohen
Höhere Beiträge für Berufsgenossenschaft drohen
Nach dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages ist der Weg frei für einen bundesweiten landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger zum 1. Januar 2013. Die derzeitigen acht regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger und der bundesweite Träger für den Gartenbau werden zur neuen Sozialversicherung Landwirtschaft, Forst und Gartenbau zusammengefasst.Gleichzeitig sind einheitliche Beitragsmaßstäbe in der Berufsgenossenschaft und Krankenversicherung geplant.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt diesen notwendigen Schritt, weil damit ein eigenständiges landwirtschaftliches Sozialversicherungssystem mit seinen Besonderheiten langfristig erhalten werden kann. Das Präsidium des Bauernverbandes hatte daher im Oktober 2010 die Schaffung eines bundesweiten LSV-Trägers gefordert. Diesen Impuls hat der Gesetzgeber nunmehr umgesetzt.
Der
DBV kritisiert jedoch, dass die Bildung eines LSV-Bundesträgers in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nur unzureichend mit Bundesmitteln unterstützt wird. Anzuerkennen ist, dass der Gesetzgeber die Schaffung eines LSV-Bundesträgers mit insgesamt zusätzlich 150 Mio. EUR in den Jahren 2012 bis 2015 flankiert. Diese Mittel reichen jedoch bei weitem nicht aus, den Rückgang der jährlich gewährten Bundesmittel von 200 Mio. EUR auf 100 Mio. EUR auszugleichen. Die nunmehr vorgesehene Mitfinanzierung der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) durch Bundesmittel wird in den nächsten Jahren schmerzhafte Beitragserhöhungen nicht vermeiden können. Daher wird der
DBV entschieden die notwendigen Bundesmittel zur Finanzierung der LUV einfordern, um die getroffene zukunftorientierte Entscheidung für einen LSV-Bundesträger nicht durch den Rückgang von Bundesmitteln bei den Beitragszahlern in Misskredit zu bringen.
Starker Rückgang in der Alterskasse
Das landwirtschaftliche Sozialversicherungssystem wird vor allem in der Alterskasse und der Krankenversicherung
durch einen starken Rückgang der versicherten Personen geprägt. So ist
seit dem Jahr 2000 in der Alterssicherung der Landwirte die Anzahl der
versicherten Personen über 130.000 oder 37 Prozent und in der
landwirtschaftlichen Krankenversicherung um über 60.000 oder 27 Prozent
zurückgegangen. Diese Entwicklung wird sich insgesamt fortsetzen,
insbesondere da die landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme
einen vom Gesetzgeber definierten Personenkreis umfassen, der sich
aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft weiterhin verringern
wird. Daher ist eine bundesweite Konzentration in einem LSV-
Bundesträger sinnvoll.
Die Selbstverwaltungsorgane des derzeitigen LSV-Spitzenverbandes und der
vom Gesetzgeber eingerichtete Errichtungsausschuss sind in den nächsten
Monaten beim organisatorischen Übergang auf den LSV-Bundesträger
gefordert. Ihre Aufgabe ist es, vor allem, einen effizienten
LSV-Bundesträger zu entwickeln, der regionale und sektorspezifische
Gegebenheiten angemessen berücksichtigt. Aufgrund der regionalen
Besetzung der Selbstverwaltungsorgane ist gewährleistet, dass ein
angemessener Interessensausgleich stattfinden wird.
dlz agrarmagazin, jo
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