Dienstag, 22.05.2012
Bundeseinheitliche Kriterien für Öko-Kontrollstellen
Bundeseinheitliche Kriterien für Öko-Kontrollstellen
Die Kontrollen im ökologischen Landbau sollen künftig nach bundesweit einheitlichen Regeln erfolgen. Dazu hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Ländern jetzt einen Verordnungsentwurf über die Zulassung von Öko-Kontrollstellen vorgelegt.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes werden in Deutschland von privaten Unternehmen kontrolliert. Die Länder sind für die Überwachung der Kontrollstellen zuständig. An diesem Prinzip wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Allerdings wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die privaten Kontrollstellen nur noch zulassen, wenn sie bundesweit rechtlich verbindliche Kriterien einhalten.
Mindestens 20 Prozent der Kontrollen angekündigt
In ihrem Zulassungsantrag müssen Kontrollstellen unter anderm angeben, welche Bereiche des Ökomarktes sie prüfen wollen. Das kann zum Beispiel die landwirtschaftliche Produktion, die Imkerei, die Herstellung von Futtermitteln oder der Import aus Drittländern sein. Der Antragsteller muss ein Qualitätsmanagement-Handbuch und eine Darstellung seines Standardkontrollverfahrens vorlegen.
Kontrollen müssen risikoorientiert erfolgen. Dabei werden unter anderem die Marktbedeutung der Produkte, die Zahl der Lieferanten, Eigentümerwechsel und eine Parallelproduktion nach ökologischen und konventionellen Vorgaben bewertet. Mindestens 20 Prozent der Kontrollen müssen unangekündigt erfolgen.
Sanktionskatalog vorgeben
Der Bund wird einen Sanktionskatalog vorgeben, der bei Abweichungen von den Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes anzuwenden ist. Bei Abweichungen, die eine Abmahnung nach sich ziehen, muss die Beseitigung der Mängel zeitnah und kostenpflichtig in einer Nachkontrolle überprüft werden. Es reicht nicht, die Beseitigung der Mängel bei der routinemäßigen Prüfung im nächsten Jahr zu kontrollieren.
Nach Darstellung der Regierung gehören die Anforderungen „insgesamt oder in großen Teilen bereits zum üblichen Repertoire der Kontrollpraxis“. Neue Sachverhalte, die den Umfang der Überwachungsaufgaben erweitern, werden nicht vorgeschlagen. Die Verordnung führt lediglich zu einer Vereinheitlichung. Der Bundesrat dürfte sich in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr am 10. Februar 2012 mit dem Entwurf beschäftigen. Zuverlässigen Kontrollen im Biolandbau kommt nach dem italienischen Betrugsskandal mit der massenhaften Umdeklaration von konventionellen Erzeugnissen in Ökoware eine gesteigerte Bedeutung zu.
dlz agrarmagazin, leh
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