Dienstag, 22.05.2012
Keine faulen Kompromisse
Immer mehr gentechnisch (GVO-) belastetes Saatgut kommt in den Umlauf. Haben die Züchter die Reinheit wirklich immer im Griff? Oft sind Labor- und Analyseergebnisse zweifelhaft. Ist eine technische Bestimmungsgrenze nötig?
Umbruch tut weh: Amtliche Anordnungen dazu möchte niemand haben. Auf 2.000 Euro/ha Schaden kann niemand sitzen bleiben.
© landpixel
Den Umbruch von GVO-verunreinigter Maissaat im Frühjahr 2010 werden viele Betroffene so schnell nicht vergessen. Auch wenn der Züchter Pioneer ein "Soforthilfepaket" ausgezahlt hat und "99 Prozent der insgesamt 228" Landwirte 1.800 Euro/ha angenommen haben, bleibt Unsicherheit: Laboranalysen liefern oft unsichere Ergebnisse. Bei konventionellem Saatgut lässt sich die Reinheit von GVO offenbar immer häufiger nicht mehr 100-prozentig garantieren. Funktioniert die Trennung von GVO- und konventioneller Saat etwa aus osteuropäischer oder südamerikanischer Vermehrung bei den Saatgutproduzenten wirklich? Die Züchter sind der Ansicht, dass die geltende Nulltoleranz für GVO-Spuren in Saatgut ein Risiko für Züchter, Händler und Anbauer darstellt. Ihrer Ansicht nach braucht die Branche technische Bestimmungsgrenzen, also Schwellenwerte. Fachleute fragen sich, ob die Kontrollen auf GVO überhaupt ausreichen. Und ob die Analysen schnell genug erstellt werden, um belastetes Saatgut rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.
Längst nicht der erste Fall
Jahr für Jahr, meist zur Saat und immer häufiger, geistern entsprechende Meldungen durch die Medien: War es in den vergangenen Jahren eher Raps, treten GVO-Spuren nun bei Mais öfter auf. 2010 wurden knapp 400 Maispartien beprobt.
2009 gelangte die GVO-verunreinigte Maissorte
Krassus von KWS in Umlauf. Herkunftsländer Ungarn und die Türkei. Auf 170
ha in Baden-Württemberg und rund 70
ha in Rheinland-Pfalz unwissentlich ausgesät, erhielt sie schließlich eine "behördliche Aufwuchserlaubnis" mit der Auflage, sie für Biogas zu verwerten. 2010 stellte das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) bei einer Saatgutanalyse der Sorte PR38H20 Verunreinigungen mit dem nicht zum Anbau zugelassenen GVO-Maiskonstrukt
NK603 von Syngenta fest. Vor allem in Bayern (auf 800 bis 900
ha) und Baden-Württemberg (600 bis 700
ha), aber auch in Niedersachsen (235
ha), Brandenburg (90
ha), Mecklenburg-Vorpommern (54
ha), Hessen und Rheinland-Pfalz war bereits gesät. Die Behörden ordneten diesmal aber "Beseitigung" an. Sie forderten die nach schwieriger Rückverfolgung ermittelten Betroffenen auf, ihre Flächen innerhalb einer Woche umzubrechen und Auskunft zu geben über Herkunft, Menge, Aussaat, Flächen oder Restsaatgut. Der aufwendige Umbruch, zum Teil mit der Handhacke, der komplette Ernteausfall, die zeitgerechte Neuansaat, der verlorene Arbeitseinsatz für Düngung und Pflanzenschutz oder echte Sorgen um die Wiederbeschaffung bei oft knappem Angebot, all das hat enorme Kosten verursacht. Schadensersatz gab es bis heute dafür nicht. Erst müsse die "Schuldfrage dem Grunde nach geklärt werden", meinen Juristen. Um die Anbauer, in der Tagespresse bisweilen eher als Täter denn als Opfer dargestellt, nicht im Regen stehen zu lassen, wurden etliche Informationsveranstaltungen zu dem GVO-Desaster anberaumt. Zähe Verhandlungen zwischen dem Interessenvertreter Bauernverband auf der einen und dem Züchter auf der anderen Seite sorgten nicht gerade für Vertrauen. Sie zogen sich hin. Ende November 2010 schließlich, mehr als ein halbes Jahr nach der Maissaat, öffnete der zum Chemieriesen DuPont gehörende Konzern dann seine Geldbörse. Schließlich will er auch in Zukunft Saatgut verkaufen. Die gezahlte "Soforthilfe" für insgesamt 1.650
ha soll, so sagt Ulrich Schmidt, Geschäftsführer von Pioneer Hi-Bred Northern Europe aus Buxtehude, "eine finanzielle Unterstützung für die entstandenen Ernteausfälle und Umbruchkosten" sein. Gezahlt wurden insgesamt knapp 3
Mio. Euro, wohlgemerkt als Soforthilfe, nicht als Schadensersatz.
Grenzwert statt Nulltoleranz?
Denn das Thema ist mit der Geldleistung, ermittelt nach Aufnahme durch Sachverständige der Vereinigten Hagel, längst nicht vom Tisch. Der Züchter will das an die Betroffenen unter Vorbehalt gezahlte Geld vom Land zurück. Und zudem will er vor allem einen "praktikablen Grenzwert" für GVO-Verunreinigungen. Erst die Verträge mit den 225 Betroffenen bieten nach Angaben von Pioneer die Möglichkeit, "die Rechtmäßigkeit des Handelns" der Kontrollbehörden in Niedersachsen gerichtlich überprüfen zu lassen. Schließlich hatten die zuständigen Behörden erklärt, dass das ausgelieferte Saatgut GVO-verunreinigt war. Laut Pioneer informierten sie den Züchter erst Ende April darüber: "Zu spät", um das Saatgut noch zurückzurufen. Das sei sogar unstrittig.
Der Züchter argumentiert also, einen Rechtsstreit gegen das Land erst führen zu können, wenn ihm selbst ein Schaden entstanden ist. Der liegt aber bisher bei den betroffenen Maisanbauern. Wegen "fehlerhaften Probenahmen und verspäteter Ergebnismitteilung" sieht der Konzern das Land aber "als Schadensverursacher und Ersatzpflichtiger". Ein Geschädigter aus dem Allgäu soll ein Musterverfahren gegen den Züchter vor dem Landgericht Memmingen anstrengen. Verliert Pioneer diesen Prozess, und damit rechnet Schmidt, könne der Zücher juristisch gegen das Land Niedersachen vorgehen. "Erst dann können wir den durch den Umbruch entstandenen Schaden geltend machen", sagt der Geschäftsführer, und zwar im Amtshaftungsverfahren.
Schadensersatz von wem?
Mit dem Thema Schwellenwert jedoch fühlen sich viele Betroffene "benutzt". Ihnen geht es um Schadensersatz. Bei der Haftungsfrage sieht Pioneer "eindeutig das Land in der Pflicht. Es wird Sache der Gerichte sein, diese Frage verbindlich zu klären". Das Zuchtunternehmen beharrt auf seiner Position, voll verkehrsfähiges Saatgut in den Handel gebracht zu haben.
Aus Sicht vieler Berufskollegen ist der umstrittene Fall dennoch ein "Skandal": Schließlich verweigere der Saatguterzeuger den Betroffenen letztlich "echten Ersatz", so ihr Rechtsempfinden. Sie sehen sich "instrumentalisiert, damit Züchtungskonzerne eine einfache Lösung für ihr Problem mit der Nulltoleranz bekommen". Auch wenn wegen "verspäteter Mitteilung" die Behörden den Schaden verursacht haben sollten die Rede ist von "erkrankten und verreisten" Mitarbeitern , ist vielen Betroffenen das "eher egal". Dennoch knüpft Pioneer seine "freiwillige Soforthilfe" aus rechtlichen Gründen, nämlich um keine Schuld einzugestehen, an Bedingungen zur "Mitwirkung" der Landwirte. Wer das Geld annimmt, erklärt mit seiner Unterschrift, dass er es unter Umständen zurückzahlt, frei nach dem Motto: Bekommt der Konzern vom Land kein Geld, will er die Soforthilfe von den Bauern zurück.
Maulkorb für die meisten
Die Verhandlungsführer forderten zunächst 2.000
Euro/ha. Das erste Angebot von 1.180 bis 1.500
Euro/ha erhöhte der Züchter im September 2010 schließlich auf 1.800
Euro/ha: Für Geschädigte ist "der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach".
"Dreister" finden Betroffene eben "das Kleingedruckte", wonach das Geld unter Umständen wieder zurückzuzahlen ist. Das ist aus ihrer Sicht "schlicht ungerecht: Statt echtem Schadensersatz wird uns ein Darlehen geboten", sagt ein Anbauer, der namentlich nicht genannt werden will. Einer der geschädigten Landwirte, der "nicht bei Pioneer unterschrieben" hat, klagt mittlerweile am Landgericht Karlsruhe gegen seinen Landhändler. Dabei geht es auch um die Frage, ob der Händler das Saatgut als "Kommissionsware" deklariert hat. Der betroffene
Landwirt hat sich jedenfalls keinen Maulkorb verpassen lassen. Weder mit der Presse noch mit der Öffentlichkeit, so der Tenor der zusätzlichen Vertragsbedingungen von Pioneer, darf das Problem nach Auszahlung der Soforthilfe erörtert werden. Da es zum Teil um stattliche Summen geht, überlegt sich da jeder, was er fortan sagt: Bei 40
ha Mais stehen 72.000
Euro auf dem Spiel. Der Konzern will so aus der Schusslinie kommen: Als "Schweigegeld" sehen das viele Maisanbauer. Sie fürchten, dass es sie beim Saatgutkauf für 2011 womöglich selbst ähnlich hart treffen könnte. Fest steht: Die Haftungsregeln im Gentechnikgesetz verpflichten die Verursacher von GVO-Verunreinigungen zum Ersatz wirtschaftlicher Verluste. Bis zum Ausgang der angepeilten Prozesse wird es noch dauern. Etliche Maisanbauer fühlen sich für die politische Forderung internationaler Züchterhäuser nach einer technischen Bestimmungsgrenze regelrecht "missbraucht". Die angenommene Soforthilfe darf kein fauler Kompromiss sein: Bis heute zählen Betroffene auf die ihnen zustehende, vorbehaltlose Entschädigung.
kb
Der vollständige Beitrag ist in dlz Januar 2011 erschienen.
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