Donnerstag, 23.02.2012
Kartellamt kritisiert Milchpreisvergleiche
Andras Mundt, Präsident Bundeskartellamt
© Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt hat seinen Endbericht zur Sektoruntersuchung Milch veröffentlicht.
Handlungsbedarf sieht Bundeskartellamtchef Andreas Mundt (Bild) zum Beispiel im Bereich der Markttransparenz durch Marktinformationssysteme, die aktuelle und molkereispezifische Daten zum Milchauszahlungspreis veröffentlichen, alos in den Milchpreisvergleichen. Der Austausch dieser Daten begünstige laut Kartellwächter eine Vereinheitlichung der Auszahlungspreise durch regional im Wettbewerb stehende Molkereien.
Der Abschlussbericht verdeutlicht, dass die Frage nach dem Machtgefälle zwischen Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel sehr differenziert beantwortet werden muss. Die Marktposition einer Molkerei wird entscheidend geprägt von der individuellen Höhe der Lieferanteile mit den Handelsunternehmen, von ihrem konkreten Produktportfolio und der Frage, ob und welche Vertriebsalternativen es gibt. Das Bundeskartellamt beabsichtigt, sich in diesem Zusammenhang eingehender mit der Forderung von langen Zahlungszielen zu befassen, mit denen die betroffenen Molkereien den Handelsunternehmen im Ergebnis systematisch Lieferantenkredite verschaffen sollen.
EU-Milchpaket schränkt Wettbewerb ein
Der Endbericht zur Sektoruntersuchung Milch analysiert die auf
europäischer Ebene gemachten Vorschläge zur Veränderung der rechtlichen
Rahmenbedingungen in der Milchwirtschaft. Die Regelungen des sogenannten
EU-Milchpakets werden die Ausnahmen vom Kartellrecht für die
Milchwirtschaft zu Lasten der Liberalisierung der Märkte erweitern. Die
Maßnahmen, die zur Stärkung der Erzeugerorganisationen geschaffen werden
sollen, werden die in Deutschland ohnehin schon vorhandenen
Kartellierungsmöglichkeiten für Milcherzeuger auf ein noch breiteres
Fundament stellen.
Für Käse mit geschützter Herkunftsbezeichnung soll es
die Möglichkeit einer staatlichen Mengenregulierung geben. Dies wäre
ein ganz erheblicher Eingriff in die Wettbewerbsprozesse.
Andreas Mundt kündigt daher an, die Umsetzung genau zu kontrollieren: „Einige Regelungen des europäischen Milchpakets sehen wir
kritisch. Der deutsche Gesetzgeber muss den verbleibenden Spielraum bei
der Ausgestaltung im Sinne des Wettbewerbs nutzen. Gerade in der
derzeitigen dynamischen Entwicklungsphase der Branche sollten die Märkte
im Sinne eines funktionsfähigen Wettbewerbs offengehalten werden, um
aus der Liberalisierung eine Erfolgsstory zu machen. Diesen Prozess
werden wir nötigenfalls mit Verfahren zur Beseitigung von
Wettbewerbsbeschränkungen unterstützen.“.
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