Dienstag, 22.05.2012
Humus ist Geld wert
Sie ist lästig, aber wichtig für die Direktzahlungen. Die CC-Humusbilanz taugt zwar für?s Papier, aber kaum für die Praxis. Wir zeigen, warum es trotzdem wichtig ist, auf Bodenfruchtbarkeit zu achten vor allem, wenn der Maisanteil steigt.
Humuserhalt ist mehr, als den Vorgaben aus Brüssel zu entsprechen. Organische Substanz speichert Nährstoffe und Wasser.
Der Fruchtfolgewechsel von Humusmehrern und -zehrern fördert die Bodenfruchtbarkeit. Gleichzeitig verbessert sich die Bodenstruktur und die Wasserhaltefähigkeit. Das ist seit 200 Jahren bekannt. Der steigende Anteil von humuszehrenden Kulturen wie Biogasmais erfordert es, über den Humusgehalt unserer Böden wieder stärker nachzudenken. Cross-Compliance(CC)-Auflagen geben dem einen rechtlichen Rahmen. So müssen Betriebe, die ein Mindestmaß an Fruchtfolge nicht einhalten, entweder eine jährliche Humusbilanz rechnen oder alle sechs Jahre ihre Flächen untersuchen lassen.
CC-relevante Auflagen einhalten
Diese Auflagen zum Fruchtwechsel sind einzuhalten, um gekürzte Direktzahlungen zu vermeiden:
- Es müssen mindestens drei Kulturen mit jeweils mindestens 15 Prozent der Ackerfläche angebaut werden.
- Erreichen nur zwei Kulturen jeweils den erforderlichen Anteil von 15 Prozent, dürfen zwei weitere Kulturen aufaddiert werden, sofern sie gemeinsam nochmals auf 15 Prozent kommen.
- Sind weniger als drei Kulturen im Anbau, ist auch eine Jahresfruchtfolge möglich. Beispiel: eine Kultur pro Jahr, aber drei verschiedene Kulturen in drei Jahren.
- Flächen mit Dauerkulturen sind von den Fruchtfolgevorgaben ausgenommen.
Können diese Mindestanforderungen an die Fruchtfolge nicht eingehalten werden, muss entweder jährlich bis 31. März des Folgejahres eine betriebliche Humusbilanz erstellt werden, die im dreijährigen Durchschnitt ausgeglichen ist, oder es ist alle sechs Jahre eine Untersuchung der Bodenhumusgehalte fällig. Hier dürfen festgelegte Werte nicht unterschritten sein:
- Tongehalt im Boden unter 13 Prozent: Der Humusgehalt muss über 1 Prozent liegen;
- Tongehalt über 13 Prozent: Ein Humusgehalt von über 1,5 Prozent ist erforderlich.
Wer sich wegen Nichteinhaltung der Fruchtfolgevorgaben für eine Bilanzierung entschieden hat, muss auch in beiden Folgejahren rechnen - auch wenn dann die Fruchtfolge den Vorgaben entspricht. Für beide Methoden gilt eine Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren. Ist die Bilanz nicht ausgeglichen oder der Humusgehalt nach der Untersuchung zu niedrig, ist die Teilnahme an einer Beratung verpflichtend. ks
Achtung bei zuviel Mais
Sowohl Humussaldo als auch Bodenprobe haben aber ihre Schwächen und eignen sich nur bedingt als Beratungsinstrument. Dabei ist der Humusgehalt die Basis für Ertrag und Qualität. Vor allem bei intensiven Fruchtfolgen mit Mais, Gemüse oder
Zuckerrüben leidet der Bodenpool schnell. Ihn wieder aufzubauen, dauert lange. Schlüssel sind dabei, Stroh und Gülle im eigenen Betrieb zu lassen und regelmäßig auf Zwischenfrüchte zu setzen. In unserem Beitrag geben wir mit einigen Praxisbeispielen Einblick in den Humusaufbau - vor allem bei intensivem Maisanbau.
ks Weiterführende Links
Viele Länderdienststellen bieten im Internet kostenlose Programme an, mit denen sich die eigene Humusbilanz rechnen lässt. Damit werden die CC-Auflagen erfüllt. Zur praxirelevanten Beratung eignen sie sich nicht unbedingt. Manche Länder bieten dafür spezielle Versionen der Humusbilanz an.
Um ein Kommentar zu schreiben müssen Sie sich einloggen.