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[ » dlz » Management » Recht » Gut gemeint kann teuer enden ]
Donnerstag, 17.05.2012
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Recht | 20.06.2011 Redaktion DLZ

Gut gemeint kann teuer enden

Vereinbarte Altenteilerleistungen sollten Hofübernehmer nicht einfach abändern. Der Fiskus prüft hier genauer. Kommt er auf die Schliche, kann dies für beide Seiten teuer werden.
Altenteiler sollten nicht ohne wirtschaftlichen Zwang und schriftliche Vereinbarung auf die monatlichen Zahlungen verzichten.
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Altenteiler sollten nicht ohne wirtschaftlichen Zwang und schriftliche Vereinbarung auf die monatlichen Zahlungen verzichten.
Die Finanzverwaltung prüft seit längerem intensiv Hofübergabeverträge in der Land- und Forstwirtschaft. Ein besonderes Augenmerk haben die Beamten hier auf die vereinbarten Austragsleistungen gerichtet. Kernpunkt der Überprüfung sind aber nicht die notariellen vertraglichen Vereinbarungen, sondern die Frage, ob die Parteien die Verträge tatsächlich durchführen. Liegen Abweichungen vor, begutachtet die Behörde, ob den beteiligten Übergebern und Übernehmern der erforderliche Rechtsbindungswille fehlt. Als Folgen dieser Prüfungsschwerpunkte hat der Bundesfinanzhof (BFH) in jüngster Zeit mehrere Urteile erlassen, in denen er die Problempunkte und steuerlichen Risiken eklatant aufgezeigte. nb 
 
Der vollständige Beitrag ist in der dlz Juli 2011 erschienen.
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Keywords Altenteiler | Altenteilsleistungen | Hofübergabe | Hofübernahme | Hofübergabeverträge | Sonderausgabenabzug | Versorgungsleistungen | Versorgungsleistungsvertrag
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