Baustelle eines früheren Betonweges: Ebener Untergrund und ein seitliches Gefälle sind unerlässlich für jeden Feld- und Wirtschaftsweg.
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Wirtschaftswege sind, so hat es einmal der Bundesgerichtshof in einem Urteil definiert, Feld-, Wald- und sonstige ländliche Wege, die überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben. Die diesjährige Ernte hat aber wieder vor Augen geführt, dass viele Wirtschaftswege nicht mehr die an sie gestellten Anforderungen erfüllen:
* Die Ausbaumaße genügen nicht mehr den Forderungen heutiger Landtechnik. * Das Wirtschaftswegenetz ist häufig in sehr schlechtem Zustand.
Wie soll ein Wirtschaftsweg künftig aussehen? Je nach Funktion (Verbindung oder Feinerschließung), Überfahrten, Lasten und Tempo sind beim Ausbau Haupt- und Nebenwege zu unterscheiden.
Hauptwirtschaftswege sollen eine 3,50
m breite Deckschicht aus Asphalt oder Beton erhalten, zudem auf jeder Seite einen Seitenstreifen von 1
m. So ergibt sich eine befahrbare Gesamtbreite von 5,50
m. Größere Breiten wie mitunter gewünscht stoßen hier an Grenzen. Das betrifft sowohl den rechtlichen Rahmen als auch finanzielle Aspekte und ökologische Ausgleichspflichten. Entscheidend bleibt, wie oft ein Weg von mehr als 3
m breiten Maschinen befahren wird. Üblich ist das eher selten. Ist eine befestigte Breite des Wegs von mehr als 3,50
m nötig etwa durch viel Verkehr, ist an einen Verbindungsweg zu denken, der größere Ausbaubreiten zulässt.
Seitenstreifen müssen so stark befestigt sein, dass sie auch mit schwerer Technik befahren werden können. Sie sollen dem Weg die nötige Breite geben, damit überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen entgegenkommenden Personen noch ausweichen können. Überdies geben Seitenstreifen der befestigten Fahrbahn zusätzlichen Halt. Beide Funktionen bedingen aber eine gute Pflege sowie zuverlässigen Schutz vor Beschädigungen, etwa bei der Bodenbearbeitung. Zur Wasserableitung ist eine Querneigung der Seitenstreifen von circa zehn Prozent erforderlich.
Landwirte beurteilen Deckschichten aus Asphalt oder Beton bestens. Ein Problem stellen die Flächenversiegelungen dar. Sie erfordern
ökologischen Ausgleich. Damit verliert die
Landwirtschaft zweimal Fläche: Durch den Weg selbst und durch die Ausgleichspflicht. Schließlich sind auch Konflikte mit Erholungssuchenden zu bedenken.
Für alle Wirtschaftswege gilt, dass zum Ableiten des Wassers Seitengräben nötig sind, die an Feldeinfahrten verrohrt werden müssen. Ohne Seitengräben kann das Wasser in den Unterbau eindringen und die Tragfähigkeit deutlich herabsetzen. Gefriert dort das Wasser, sind erhebliche Schäden unausweichlich. Eine zusätzliche Funktion der Seitengräben ist es, die Durchwurzelung und damit eine Zerstörung des Wegeoberbaus durch eventuelle Begleitpflanzungen, wie Bäume und Sträucher zu verhinern. Die hessische Flurbereinigung geht bei der Neuanlage von Seitengräben von 6 bis 12
Euro /lfd. m Baukosten aus.
Entscheidend für die Tragfähigkeit ist ein Wegeunterbau, der die höheren Fahrzeuggewichte schadlos tragen kann. Der etwa in Mecklenburg-Vorpommern praktizierte Unterbau mit einem 40 cm starken Schotterbett kann dabei als Anhalt dienen. Die hierbei unterstellten Fahrzeuggewichte von 40
t sind auch im übrigen Bundesgebiet anzunehmen. Derartige Gewichte können etwa beladene Güllefässer erreichen.Eine der wichtigsten Forderungen an die künftigen Wirtschaftswege muss deshalb die regelmäßige Pflege sein. Um sie zu gewährleisten, kann das Aufstellen von Pflegeplänen bei den zum Unterhalt verpflichteten Städten oder Gemeinden sinnvoll sein. Solche Pläne gewährleisten, dass die Pflege nicht erst erfolgt, wenn deutliche Schäden am Weg sichtbar werden.
Der vollständige Beitrag ist in dlz Dezember 2010 erschienen.