Donnerstag, 17.05.2012
Grünes Licht für zwölf Schweinemastbetriebe
München - Im Ehrmann-Fall sind zwölf der 26 gesperrten Schweinemastbetriebe wieder freigegeben. Weitere fünf müssen zusätzliche Untersuchungen abwarten.
Neun Schweinemastbetriebe gelten als "belastet", das Fleisch der Tiere darf nicht in die Lebensmittelkette gelangen.
© Vladimir Mucibabic/fotolia.de
Ein Laborfehler bei der Molkerei Ehrmann führte vor circa zwei Wochen zur Sperrung von 26 Schweinemastbetrieben in Schwaben. Das verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde bei Routinekontrollen im Urin von Mastschweinen entdeckt. Ehrmann belieferte die Betriebe mit dem als Futtermittel eingesetzten Weisswasser. Dieses war in
der Molkerei auf Grund „menschlichen Versagens“ verunreinigt worden.
Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) mitteilt, sind mittlerweile zwölf Betriebe mit rund 10.100 Tieren wieder freigegeben. Bei ihnen stellte die Behörde Chloramphenicol weder im Futter noch im Urin fest. Weitere fünf Betriebe mit ungefähr 6.500 Schweinen sind teilweise freigegeben. Hier stehen zusätzliche Untersuchungen an, da Chloramphenicol im Futtermittel vorhanden war. Bei den restlichen neun der 26 Betriebe mit rund 11.900 Tieren fanden die Kontrolleure das verbotene Antibiotikum sowohl im Futter als auch im Urin der Schweine. Ihr Fleisch gilt als "belastet" und darf nicht in die Lebensmittelkette gelangen.
Ehrmann entschädigt betroffene Bauern
Ehrmann möchte für die entstandenen Schäden aufkommen. "Der Fehler ist bei uns entstanden und wir wollen den Landwirten auf unbürokratischem Weg helfen", sagte Gunther Wanner, Marketingleiter bei Ehrmann. Das Unternehmen stehe in engem Kontakt zu Behörden und Landwirten. Um die Größe des jeweiligen Schadens beurteilen zu können, müsse man aber die Untersuchungsergebnisse abwarten. Ziel sei, die Hilfe zeitnah zu gewährleisten.
Praxisbeispiel: Landwirtschaft in Lettland
vm
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