Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung gestern die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Somit muss das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Stromversorgung als Teil des Energiepaketes der Bundesregierung nur noch den Bundesrat passieren. Die Novelle soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner begrüßte die Novelle ausdrücklich: "Unsere Forderungen: Ausbau gewährleisten – Überförderungen vermeiden – Verbraucherbelastungen eindämmen, sind zu einem wesentlichen Teil berücksichtigt worden."
Die für die Biomasse relevanten Änderungen im EEG sehen vor:
- Die Senkung des Vergütungsniveaus um 10 bis 15 Prozent und damit moderate Strompreisbelastungen für die Endverbraucher.
- Eine stärkere Absenkung der Vergütungen für große Anlagen, die letztlich zu weniger EEG-Kosten bei den Verbrauchern führt und eine Benachteiligung kleiner landwirtschaftlicher Anlagen verhindert.
- Einen Maisdeckel, wodurch eine fortschreitende Vermaisung der Landschaft verhindert werden soll. Derzeit werden rund 25 Prozent der Maisanbauflächen zur Energieerzeugung in Biogasanlagen genutzt. In Zukunft, dürfen neue Biogasanlagen nicht mehr als 60 Prozent Mais bzw. Körnergetreide im Gärsubstrat verwenden.
- Eine neue Sondervergütung für kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen bis 75 Kilowatt (kW), die zu 80 Prozent mit anfallender Gülle betrieben werden müssen und damit einen erheblichen Beitrag leisten, vor Ort anfallende Güllemengen energetisch und gleichzeitig klimafreundlich zu nutzen.
- Die Entkoppelung des NawaRo- vom Güllebonus. Dies wird dazu führen, dass eine weitere Konzentration von Biogasanlagen in Regionen mit bereits intensiver Viehhaltung verhindert wird.
- Die Bildung einer Rohstoffklasse mit einem höheren Vergütungssatz, womit ein stärkerer Anreiz für den Einsatz von energieärmeren Reststoffen geschaffen wird.
-Darüber hinaus ist es gelungen, einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen zu gewährleisten.
Der Fachverband Biogas indes kritisiert, dass neue, fachlich nicht gerechtfertigte Hürden aufgebaut würden, zum Beispiel bei der Wärmenutzung, die den weiteren Biogas-Ausbau massiv bremsen werden. Aufgrund der Restriktionen und Vergütungskürzungen rechnet der Verband mit Verlusten bei
den aktuell über 40.000 Arbeitsplätzen. "Die Bundesregierung und vor allem das Bundesumweltministerium (BMU) haben mit seinem fachlich schlechten Gesetzentwurf die Chance verpasst, eine echte Energiewende einzuleiten", moniert Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas.
Zwar sei man der Forderung des Fachverbandes Biogas gefolgt, die so genannte Flexibilitätsprämie für die Errichtung von Biogasspeichern und zusätzlichen Motorkapazitäten auch für Bestandsanlagen zu gewähren. Die Prämie könne jedoch nur von Anlagen in Anspruch genommen werden, die in die Marktprämie wechseln. Eine verpflichtende Marktprämie für größere Biogasanlagen (> 750 kW) ab 2014 sei nicht nachvollziehbar.
Scharf kritisiert der Fachverband Biogas die Regelung, dass zukünftig Substrate mit tierischen Bestandteilen auch in landwirtschaftlichen Anlagen mit Energiepflanzen (NawaRo-Anlagen) eingesetzt werden können.
Positiv wertet der Verband die Regelung für standortangepasste kleinere Biogasanlagen auf Güllebasis. Es komme nun darauf an, dass in der Genehmigungspraxis nicht überzogene Anforderungen an diese neue Anlagenklasse gestellt würden, die die Projekte schnell unwirtschaftlich machten. Leider habe sich die Politik nicht dazu durchringen können, auch für die Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz deutlichere Anreize im EEG 2012 zu setzen.