Donnerstag, 17.05.2012
dlz-Faktencheck: Nationale GVO-Verbote
Künftig sollen nach einem Entwurf der EU die Mitgliedsländer selbst über GVO-Verbote entscheiden dürfen.
© Strotmann
Die EU-Mitgliedsländer sollen künftig selbst über nationale Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) entscheiden können. Das plant die EU-Kommission. Man erhofft sich, dass sich das Zulassungsverfahren dadurch beschleunigt. Momentan sind in der EU nur zwei GVO zum Anbau zugelassen: Der Mais MON810 und die Stärkekartoffel Amflora.
Derzeit führen die unterschiedlichen Interessen von GVO-Befürwortern und Gegnern zu Blockaden: Anträge werden zwischen Ministerrat, Zulassungsausschuss, EU-Parlament und EU-Kommission hin- und hergereicht, Gutachten eingeholt, Gegengutachten vorgelegt. Nationale Alleingänge könnten die EU-Zulassung beschleunigen.
Zulassung wird häufig blockiert
Das Zulassungsverfahren für GVO läuft derzeitig so: Die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet den Neuantrag eines
so genannten Konstrukts, wie etwa vor einigen Jahren MON810. Dabei
begutachtet sie unabhängig und nach wissenschaftlichen Kriterien, wie
groß der Nutzen und mögliche Gefahren sind. Das Risiko von Auskreuzungen
spielt ebenso eine Rolle wie Sicherheitsabstände oder die Gefahr von
Resistenzen. Gibt die EFSA grünes Licht, müssen sich die
Mitgliedsstaaten darüber einigen, ob das GVO europaweit zugelassen wird
oder nicht. Das ist der schwierigste Punkt im gesamten
Zulassungsprozess.
EU-Länder mit vielfältigen Interessen
Die nationalen Interessen sind vielfältig: Rumänien war vor dem
EU-Beitritt sehr liberal im Anbau von GVO-Pflanzen. Dahin würden sie
gerne wieder zurück. Ungarn verzichtet derzeit komplett auf den Anbau
gentechnisch veränderter Kulturen. Österreich sperrt sich ebenfalls,
auch um die hohe Zahl an Biobetrieben zu schützen. Frankreich hat,
ähnlich wie Deutschland, im Alleingang GVO-Mais verboten. Der
europäische Gerichtshof könnte das jedoch bald kippen, weil die
Begründung Frankreichs als nicht ausreichend betrachtet wird.
Deutschland verbietet zwar den Anbau von MON810, die Genkartoffel
Amflora ist aber zugelassen. In Spanien schließlich wachsen 85 Prozent
des gesamten GVO-Maises der EU.
Suche nach dem Kriterienkatalog
Künftig könnte ein gentechnisch verändertes Konstrukt zwar in der
gesamten EU zugelassen sein, einzelne Länder hätten aber die Freiheit,
eigene Verbote auszusprechen. Willkür soll es dabei allerdings nicht
geben. Ein Kriterienkatalog soll mögliche Gründe für ein nationales
Verbot auflisten. Über dessen Inhalt streiten die EU-Länder derzeit.
Wissenschaftlich belegbare, für alle Länder gültige Fakten dürften hier
eigentlich nicht mehr enthalten sein, weil das die EFSA zuvor geprüft
hat. Wären erneute Risikoprüfungen der einzelnen Mitgliedsländer als
Argumente zulässig, würde das die gesamte Risikobewertung der EFSA und
damit die EFSA selbst in Frage stellen. Davor haben die GVO-Züchter und
die Befürworter der Gentechnik am meisten Angst.
Die Länder, die sich gegen GVO aussprechen, suchen deshalb nach
Kriterien, die für ein nationales Verbot sprechen könnten. Ein einfaches
"Wir wollen keine GVO" wäre aus Wettbewerbsgründen nicht zulässig.
Denkbar ist eher das Argument Österreichs, das die kleinstrukturierte
Landwirtschaft mit hohem Öko-Anteil schützen will. Die geforderten
Sicherheitsabstände wären unter diesen Bedingungen nicht umsetzbar, so
die Argumentation.
Einigung könnte noch dauern
Mit der Option auf nationale Alleingänge soll allen gedient sein: Die
Gentechnikgegner unter den Mitgliedsländern würden der EU-Zulassung eher
zustimmen, weil die nationale Entscheidungshoheit bei ihnen bleibt.
Befürworter könnten die Pflanzen schneller anbauen und versprechen sich
einen Wettbewerbsvorteil. Die GVO-Züchter beteiligen sich zwar nicht
aktiv am Entwurf des Kriterienkatalogs, würden sich letztlich aber wohl
nicht querstellen. Sie haben aber ein wachsames Auge darauf, dass die
EFSA nicht geschwächt wird.
Im Juni oder Juli will das EU-Parlament erneut über den Vorstoß beraten, Branchenkenner erwarten aber keine Einigung vor 2012. (Klaus Strotmann/dlz agrarmagazin)
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