Donnerstag, 17.05.2012
Baurecht wird nicht geändert
Familienmitglieder können Schweineställe an die eigene GbR vermieten und so die Vorsteuer vom Finanzamt kassieren.
© Archiv
Bündnis 90/Die Grünen sind im Bundestag gescheitert. Sie wollten den Bau von großen Viehställen nahezu verhindern. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 291 Abgeordnete gegen das Gesetz, 65 dafür, 178 Abgeordnete enthielten sich. Die Grünen hatten gefordert, dass im Baugesetz klargestellt werde, "dass die industrielle Massentierhaltung nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben“ gehöre.
Der Außenbereich sei vor Zersiedlung durch das Baurecht geschützt, der Ausnahmetatbestand zur gewerblichen Tierhaltung habe aber zu gravierenden Fehlentwicklungen geführt, sagte Friedrich Ostendorff, Obmann der Grünen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Nach Meiung der ISN stimme die Zahl von 178 Enthaltungen nachdenklich. Die Debatte zeige einmal mehr, wie notwendig eine sachgerechte Information der Bevölkerung über die Tierhaltung sei.
Weder beim Stallbau noch bei der Tierschutzdebatte brbrauchen Landwirte einen blinden Aktionismus. Zudem seien beim Baurecht genügend Steuerungsinstrumente vorhanden, meint die ISN.
CDU und FDP waren dagegen
Laut CDU/CSUsei der Antrag ist "purer Aktionismus"
Der kommunalpolitische Sprecher der Union, Peter Götz, stellte fest,
dass sich das geltende Bau- und Planungsrecht bewährt habe. Daher seien
bei seiner anstehenden Novelle große Veränderungen nicht zu erwarten.
Die FDP warf Bündnis 90/Die Grünen vor, eine „krasse Grenze“
zwischen traditioneller Landwirtschaft und moderner intensiver
Tierhaltung zu konstruieren. Die Liberalen stünden „zu jedem
Arbeitsplatz in diesem Berufszweig“, während die Grünen die Abschaffung
der Intensivtierhaltung „durch die Hintertür“ anstrebe.
Aus Sicht der Stadtplanung seien Eingriffe in das Genehmigungsverfahren
nicht nötig; die Gemeinden hätten genügend Möglichkeiten der Steuerung.
Ginge es nach der SPD, reichten baurechtliche Lösungen
allein reichten jedoch nicht. Die Anlagen müssten kontrolliert und
besser überwacht werden. So forderte die SPD einen
Tierschutz-TÜV einzuführen.
Der Entwurf der Grünen greife die Problematik der Massentierhaltung "zu
einseitig“ auf und thematisiere Fragen des Tierschutzes und der Hygiene
nicht. Daher hat sich die SPD enthalten.
Die Linke teilte die Intention der
Grünen, die Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe über das
Baurecht einzuschränken. Der Antrag drücke sich aber um die Definition
der Massentierhaltung.
Eine Einschränkung der Massentierhaltung könne nicht über das Baurecht
erfolgen, sondern werde vor allem über rechtliche Regelungen im Bereich
des Immissionsschutzes erreicht.
neues Feld
dlz agrarmagazin, jo
Um ein Kommentar zu schreiben müssen Sie sich einloggen.